- Für alle unsere Verkaufsangebote, Lieferungen und Leistungen gelten gegenüber den Geschäftspartnern („Kunden“) ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn bei deren Abschluss nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
- Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Gegenbestätigungen des Kunden unter dem Hinweis auf dessen Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Der Einsatz der von uns gelieferten Dienstleistungen hat die konkludente Anerkennung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Inhalt.
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Unsere Angebote sind freibleibend.
II. Preise
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Unsere Preise gelten, wenn nicht anders angegeben, ab Lieferwerk bzw. ab Geschäftssitz netto (ohne Umsatzsteuer) ohne jeden Abzug. Verpackungs- und Transportkosten, Zoll- und Versicherungsgebühren sowie jedwede Art sonstiger Manipulationsgebühren u. ä. werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart worden sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet.
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Zu allen Preisen kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
III. Lieferzeit
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
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Verzögert sich eine Lieferung, weil erforderliche Mitwirkungshandlungen des Kunden nicht erbracht wurden oder sind wir aus anderen Gründen unverschuldet behindert, verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
- Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unvollständige, unrichtige oder nachträglich geänderte Angaben des Kunden bzw. von diesen zur Verfügung gestellten Unterlagen entstehen, sind von uns nicht zu vertreten und gelten nicht als Verzug. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde selbst.
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Der Kunde hat Mahnungen und Fristsetzungen schriftlich zu erteilen.
IV. Ausführungen der Lieferung und Gefahrübergang
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Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen, sofern nicht ein einheitlicher Vertragsgegenstand geschuldet ist.
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Wird ein Liefergegenstand auf Wunsch des Kunden diesem zugeschickt, so geht mit der Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers die Gefahr auf den Kunden über, unabhängig davon ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist der Liefergegenstand versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, so geht die Gefahr mit dem Zugang der schriftlichen Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Überdies trägt der Kunde die Kosten der eventuellen Lagerung.
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Bei Lieferung mit Aufstellung und Montage erfolgt der Gefahrübergang am Tage der Übernahme im eigenen Betrieb bzw. – wenn ein Probebetrieb vereinbart und unverzüglich nach betriebsbereiter Aufstellung durchgeführt wurde – nach einwandfreiem Probebetrieb.
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Wird der Versand oder die Zustellung auf Veranlassung des Kunden verzögert und hat dies der Kunde zu vertreten, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Überdies trägt der Kunde die Kosten der eventuellen Lagerung.
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Nur auf Wunsch des Kunden sind wir verpflichtet, den Liefergegenstand gegen Schäden zu versichern. Die Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
V. Umfang des Liefergegenstandes
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Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
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Spezifikationen, Abbildungen, Zeichnungen u. ä. aus Katalogen oder Angeboten sind nur als annähernd verbindlich zu betrachten, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Insbesondere sind Darstellungen im Handbuch, in Testprogrammen, in Produkt- und Projektbeschreibungen keine zugesicherten Eigenschaften, es sei denn sie werden ausdrücklich als solche vereinbart. Wir behalten uns an derartigen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor.
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Wir schulden keine über die in den Beschreibungen im Handbuch, in Testprogrammen, in Produkt- und Projektbeschreibungen hinausgehende Funktionalität der Programme oder anderer Liefergegenstände.
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Soweit es sich beim Liefergegenstand um Standardsoftware handelt, ist diese, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird, in der bei Auslieferung aktuellen Version geschuldet.
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Änderungen, die sich aus dem jeweiligen Stand der Technik ergeben oder deren Durchführung im Interesse des Kunden liegen, dürfen von uns vorgenommen werden. Nachträgliche, auf Kundenwunsch durchgeführte Änderungen, werden separat in Rechnung gestellt.
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Wir sind nicht verpflichtet, dem Kunden alle technischen Einsatzmöglichkeiten des Liefergegenstandes darzulegen. Wir sind nicht verpflichtet, den Kunden auf mögliche Funktionsmerkmale des Liefergegenstandes aufmerksam zu machen.
VI. Mitwirkung des Kunden
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Der Kunde unterstützt WCR EDV Beratung GmbH bei der Auftragserfüllung umfassend und unentgeltlich, indem er insbesondere, die betrieblichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung schafft, Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten- und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt und an Spezifikationen, Tests, Abnahmen usw. mitwirkt. Er gewährt WCR EDV Beratung GmbH Zugang zur Hard- und Software und ermöglicht Zugang zur Software mittels Datenfernübertragung, soweit nicht wesentliche Gründe dem entgegenstehen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die für die entsprechende Verwendung der Software notwendigen Nutzungsberechtigungen vorhanden sind.
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Um einen ordnungsgemäßen Vertragsablauf zu gewährleisten, benennt der Kunde einen Ansprechpartner, der Entscheidungsmacht besitzt bzw. Entscheidungen unverzüglich herbeiführt.
Vor Einsatz der Software testet der Kunde jedes Programm bzw. jeden Programmteil bezüglich Mängelfreiheit und Verwendbarkeit im alltäglichen Gebrauch.